Die Verfassung der gemischt parlamentarischen und unmittelbar-demokratischen Monarchie von Liechtenstein ist eine der ältesten europäischen Verfassungen. Sie stammt aus dem Jahr 1921. Ihre erste konstitulionelle Konzeption geht auf 1863 zurück. Im Jahr 2003 wurde diese erheblich revidiert. Die Verfassung ist geprägt von den verfassungsrechtlichen Vorbildern seiner Nachbarn, betreffend die direkte Demokratie von der Schweiz und betreffend die Verfassungsgerichtsbarkeit von Österreich. Sie verkörpert ein betreffend ein modern anmutendes Konzept der Gewaltenteilung und Gewaltenverbindung unter den Grundprinzipien der Monarchie, der unmittelbaren Demokratie, des Parlamentarismus und des Rechtsstaates. Diese Verfassung ist dennoch kaum bekannt, obwohl sie in jüngerer Zeit sogar einem spektakulären verfassungspolitischen Monitoring des Europarates ausgesetzt war.
Rechtsstaat und Demokratie in der Verfassung von Liechtenstein
MESSNER, Claudius Karl Ewald
2009-01-01
Abstract
Die Verfassung der gemischt parlamentarischen und unmittelbar-demokratischen Monarchie von Liechtenstein ist eine der ältesten europäischen Verfassungen. Sie stammt aus dem Jahr 1921. Ihre erste konstitulionelle Konzeption geht auf 1863 zurück. Im Jahr 2003 wurde diese erheblich revidiert. Die Verfassung ist geprägt von den verfassungsrechtlichen Vorbildern seiner Nachbarn, betreffend die direkte Demokratie von der Schweiz und betreffend die Verfassungsgerichtsbarkeit von Österreich. Sie verkörpert ein betreffend ein modern anmutendes Konzept der Gewaltenteilung und Gewaltenverbindung unter den Grundprinzipien der Monarchie, der unmittelbaren Demokratie, des Parlamentarismus und des Rechtsstaates. Diese Verfassung ist dennoch kaum bekannt, obwohl sie in jüngerer Zeit sogar einem spektakulären verfassungspolitischen Monitoring des Europarates ausgesetzt war.I documenti in IRIS sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.